Mitglied werden

Beitrittserklärung

Als Mitglied des Turnverein Kriens bin ich automatisch Mitglied des Turnverbandes Luzern, Ob- und Nidwalden sowie des Schweizerischen Turnverbandes und profitiere somit von deren Dienstleistungen und Angeboten.

Als aktiv turnendes Mitglied des Schweizerischen Turnverbandes profitiere ich von den Dienstleistungen der Sportversicherungskasse (SVK). Voraussetzung ist die Mitgliedschaft im Turnverband Luzern, Ob- und Nidwalden sowie im Schweizerischen Turnverband.

Formular 

 Aktuelle Vereinsbeiträge

• Aktivmitglieder CHF  190.00
• Aktivmitglieder Leistungsriegen CHF 240.00
• Ehrenmitglieder freiwilliger Beitrag
• Jugendliche bis und mit 16. Altersjahr CHF 140.00
• Jugendliche bis und mit 16. Altersjahr Leistungsriegen    CHF 170.00
• Passivmitglieder CHF 30.00
• Gönner ab CHF 50.00

Der Austritt aus der Mitgliedschaft - per 30.09. des Jahres - ist schriftlich und spätestens 3 Monate vor Ende des Vereinsjahres an den Vereinsvorstand zu richten.

1. Information der Mitglieder über das Schweizer Datenschutzgesetz (DSG)

1.1       
Verantwortliche Stelle
Verantwortlich für die Datenverarbeitung im Sinne des revidierten Datenschutzgesetzes (revDSG) ist der Vorstand des Turnverein Kriens.
Turnverein Kriens
Postfach 1306
6011 Kriens
E-Mail: info@tvkriens.ch
1.2        
Art und Umfang der Datenverarbeitung
Der Verein verarbeitet personenbezogene Daten (nachfolgend «Daten») seiner Mitglieder sowohl automatisiert als auch nicht automatisiert. Dabei handelt es sich um folgende Daten:
  • Name und Anschrift
  • Geburtsdatum
  • Bankverbindung
  • freiwillig: Telefonnummer (Festnetz und/oder Mobil, sofern vorhanden), E-Mail-Adresse
Unter „Verarbeitung von Daten“ versteht man Vorgänge wie das Erheben, Erfassen, Ordnen, Speichern, Verwenden, Übermitteln, Verbreiten und Löschen von Daten.
1.3         
Pflichtangaben
Die unter Ziffer 1.2 genannten Daten – mit Ausnahme von Telefonnummer und E-Mail-Adresse – sind Pflichtangaben. Eine Mitgliedschaft im Verein ist nur möglich, wenn diese Pflichtdaten zur rechtmässigen Verarbeitung im Sinne des DSG bereitgestellt werden.
1.4        
Zweck der Datenverarbeitung
Die Daten werden zur Mitgliederverwaltung und zur Abwicklung des Beitragseinzugs verwendet. Sie werden Vorstandsmitgliedern und Funktionsträgern innerhalb des Vereins nur insoweit zugänglich gemacht, wie es zur Ausübung ihrer Aufgaben erforderlich ist.
1.5
Weitergabe an Dachorganisationen
Im Rahmen der Mitgliedschaft bei Dachverbänden übermittelt der Verein folgende Daten:
Name, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht, Verbandszugehörigkeit sowie Namen und Kontaktdaten des Vereinsvorstands.
1.6       
Veröffentlichung und Berichterstattung
Im Zusammenhang mit öffentlichen Veranstaltungen (z. B. Wettkämpfen, Sportfesten) sowie Mitgliederversammlungen kann der Verein:
  • Fotos und Berichte auf seiner Webseite veröffentlichen
  • Berichte und Fotos an Zeitungen und soziale Medien weitergeben
  • Ergebnislisten (mit Name, Verein und Altersklasse) publizieren
Hinweis: Es werden keine gezielten Einzelporträts veröffentlicht, es sei denn, die betroffene Person hat ausdrücklich zugestimmt. Auf Gruppenfotos können Mitglieder jedoch erkennbar sein. Eine Veröffentlichung erfolgt auf Basis berechtigter Interessen des Vereins gemäss DSG, sofern diese nicht durch Interessen oder Grundrechte der Betroffenen überwiegt.
Fotos einzelner Personen oder besondere Angaben (z. B. Interviews) werden nur mit ausdrücklicher Einwilligung veröffentlicht.
1.7.        
Helferlisten
Zur Organisation von Veranstaltungen erstellt der Verein Helferlisten mit den notwendigen Kontaktdaten. Diese Listen werden ausschliesslich innerhalb des Vereins an Helferinnen und Helfer sowie Organisatorinnen und Organisatoren weitergegeben. Eine Veröffentlichung (z. B. im Internet) erfolgt nur mit Einwilligung der betroffenen Person.
1.8         
Ehrungen und Geburtstage
Im Zusammenhang mit Jubiläen, Ehrungen (z. B. langjähriger Mitgliedschaft oder besonderem Engagement) sowie Geburtstagen veröffentlicht oder übermittelt der Verein Daten und Bilder nur mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Mitglieder.
1.9         
Löschung von Daten
Die Daten werden spätestens ein Jahr nach Beendigung der Mitgliedschaft gelöscht, sofern sie nicht mehr für Vereinszwecke benötigt werden und keine gesetzlichen oder vertraglichen Aufbewahrungspflichten bestehen.
1.10     
Rechte der Mitglieder
Mitglieder haben das Recht auf:
  • Auskunft über gespeicherte personenbezogene Daten
  • Berichtigung unrichtiger Daten
  • Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung
  • Widerspruch gegen die Verarbeitung
  • Datenübertragbarkeit
Diese Rechte können schriftlich oder per E-Mail bei den unter Ziffer 1.1 genannten Verantwortlichen geltend gemacht werden.
1.11     
Einwilligung und WiderrufSoweit für bestimmte Datenverwendungen eine Einwilligung erforderlich ist, kann diese schriftlich, mündlich oder per E-Mail erteilt werden. Der Verein trägt die Beweispflicht für die erteilte Einwilligung.
Ein Widerruf ist jederzeit mit Wirkung für die Zukunft möglich (ebenfalls schriftlich, mündlich oder per E-Mail). Die Rechtmässigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt davon unberührt.
1.12  
Beschwerderecht
Mitglieder können sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde beschweren, wenn sie der Ansicht sind, dass ihre Daten unrechtmässig verarbeitet werden. Zuständig im Kanton Luzern ist:
Datenschutzbeauftragter des Kantons Luzern
Bahnhofstrasse 15, 6002 Luzern

2. Einwilligung zur Veröffentlichung von Bild- und Filmaufnahmen

In Kenntnis meiner Persönlichkeitsrechte – insbesondere des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung – und informiert über meine Rechte gemäss dem Datenschutzgesetz (DSG) erkläre ich:

1.         
Ich willige ein, dass im Rahmen von Veranstaltungen des Turnverein Kriens angefertigte Bild- und Filmaufnahmen von mir unentgeltlich für Veröffentlichungen auf der Vereinswebseite, in sozialen Medien (z. B. Facebook, YouTube) sowie in Printmedien und bei übergeordneten Verbänden verwendet werden dürfen.
2.
Eine Verwendung der Aufnahmen für andere als die genannten Zwecke oder eine Weitergabe an Dritte ausserhalb der Vereinsstruktur und Dachverbände ist untersagt.
3.
Mir entstehen durch eine nicht erteilte Einwilligung keine Nachteile. Ich kann die Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

3. Sportversicherungskasse (SVK)

Aktiv turnende Mitglieder des Schweizerischer Turnverband STV profitieren mit der Sportversicherungskasse (SVK) von einer einzigartigen, genossenschaftlich strukturierten Dienstleistung. Sie will Mitgliedern, die bei einer im STV betriebenen Aktivität verunfallen, so rasch als möglich finanziell wie auch beratend Hilfe leisten.

3.1 Unfallversicherung
Die SVK übernimmt:
  • Heilungskosten in Ergänzung zu bestehenden Versicherungen
  • Kapitalleistungen bei Todes- und Invaliditätsfällen
  • Leistungen bei Brillen- und Kontaktlinsenschäden
3.2 Haftpflichtversicherung
Die integrierte Haftpflichtversicherung umfasst:
  • Entschädigung berechtigter und Abwehr unberechtigter Ansprüche gegen Vereine, Verbände und Mitglieder aus der gesetzlichen Haftpflicht
  • Versichert sind u. a. folgende Risiken:
    • Organisation und Durchführung von Veranstaltungen
    • Betrieb von Festwirtschaften
    • Bestand/Betrieb von Festhütten/Festzelten
    • Bestand/Betrieb nicht permanenter Tribünen/Stehrampen
    • Turnbetrieb inkl. aller polysportiven Tätigkeiten im STV

4. Dachorganisationen des Turnverein Kriens

•    Vereinigung Krienser Sportorganisationen – VKS
6010 Kriens
•    IG SPORT LUZERN
Geschäftsstelle, Bahnhofstrasse 7b, 6210 Sursee
•    Sportförderung Kanton Luzern
Dienststelle Gesundheit und Sport, Meyerstrasse 20, 6002 Luzern
•    Turnverband Luzern, Ob- und Nidwalden
Geschäftsstelle, Panoramastrasse 8, 6221 Rickenbach
•    Schweizerischer Turnverband STV
Bahnhofstrasse 38, 5000 Aarau
•    Bundesamt für Sport BASPO
Hauptstrasse 247, 2532 Magglingen
und allen angeschlossenen Sport-Fachverbänden

Ausgabe Juli 2025