Sportaktivitäten in der Freizeit sind nur noch in Gruppen bis höchstens 5 Personen erlaubt. Kontaktsportarten bleiben verboten. Auch im nichtprofessionellen Kulturbereich werden Gruppenaktivitäten auf 5 Personen eingeschränkt.
Sportliche und kulturelle Aktivitäten (ohne Wettkämpfe) von Kindern und Jugendlichen vor ihrem 16. Geburtstag sind weiterhin erlaubt. Ebenso Trainings und Wettkämpfe von Angehörigen eines nationalen Kaders sowie Trainings und Matches in den Profiligen, allerdings ohne Publikum. Weiterhin erlaubt sind auch Proben und Auftritte von professionellen Künstlerinnen und Künstlern oder Ensembles.
Sperrstunde ab 19:00 Uhr
Sport- und Freizeitanlagen müssen zwischen 19:00 und 06:00 Uhr geschlossen bleiben.
Kantonen mit einer günstigen epidemiologischen Entwicklung ist es erlaubt, die Sperrstunde bis auf 23 Uhr auszuweiten. Der Kanton Luzern gehört aktuell nicht dazu.
Aus diesem Grund haben wir entschieden, den Turnbetrieb sicher bis am 22. Januar 2021 einzustellen.
Wir hoffen natürlich, dass wir möglichst bald wieder unbeschwert zusammenkommen und uns miteinander sportlich betätigen können.